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Geltungsdauer des Planungssicherstellungs-
gesetzes verlängert

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes bis zum Ende des Jahres 2022 zugestimmt. Das Gesetz war ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristet.

Das im Mai 2020 in Kraft getretene Gesetz stellt bislang sicher, dass behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren, unter anderem nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, dem Baugesetzbuch, dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz, auch unter Pandemiebedingungen formwahrend durchgeführt werden können.

Während der COVID-19 Pandemie können bestimmte im Planungsrecht vorgesehene Bekanntmachungen, Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen nicht mehr ohne weiteres sicher durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ermöglicht das Planungssicherstellungsgesetz Alternativen für diese Verfahrensschritte, die den Infektionsschutz gewährleisten, weil sie auf Zusammenkünfte von Menschen verzichten. Bekanntmachungen von Informationen dürfen nach dem Gesetz über das Internet erfolgen. Konsultationen und Verhandlungen sind online, per Telefon- oder Videokonferenz möglich.

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