Förderung energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in NRW
Im Rahmen eines neuen Förderprogramms sollen karitative, kulturelle, touristische und sportliche Einrichtungen in NRW bei der energetischen Gebäudesanierung unterstützt werden. Die Europäische Union und das Land NRW stellen hierfür rund 196 Millionen Euro zur Verfügung.
Die neue Förderung gilt für Gebäude, bei deren Planung und Bau die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht angewendet wurde. Förderfähig sind demnach Investitionen zur Umsetzung des Energiekonzeptes beispielsweise für Wärmedämmung, sommerlichen Wärmeschutz sowie zur Erneuerung von Heizungsanlagen.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung findest Du auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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