Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau
Das Bundesbauministerium möchte den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden unterstützen. Erstmals wird dabei der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, das heißt vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau.
Mit dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wird das Ziel verfolgt, Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimaauswirkungen von Neubauvorhaben anzureizen. Damit verbunden ist eine geringe Treibhausgas-Emission im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und ein hoher Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Strom und Wärme.
Nach Angaben des Bundesbauministerium werden gefördert:
- Neubau und Ersterwerb (längstens 12 Monate nach Baufertigstellung) von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Diese müssen die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Zusätzliche Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Die Förderung gilt für natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie für Unternehmen und Kommunen als auch für gemeinnützige Organisationen.
Das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ startet zum 1. März 2023. Die Richtlinie zum Förderprogramm findest Du beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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