eVergabe.de
evergabe.de-News

Flut Rheinland-Pfalz: Beschleunigung von Beschaffung

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) hat mit Rundschreiben vom 22. März 2024 die vergaberechtlichen Erleichterungen für den Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Gebieten bis zum 31. März 2025 verlängert.

Zudem wurde der Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz vom 1. April 2022, der die Losaufteilung bei Unterschwellenvergaben ausschließt, um ein Jahr verlängert. Somit gilt diese Regelung bis zum 31. März 2025.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Eine andere Art der öffentlichen Auftragsvergabe

Nutzt Du E-Mails für Angebotsanfragen? Zugegeben einfach, aber wirklich sicher und transparent für Dein Team ist es nicht!

Mit unserer flexiblen Vergabelösung kannst Du genauso einfach öffentliche Aufträge vergeben UND Deine Daten sicher und zentral speichern.

Mehr erfahren

Meldung vom 23. Januar 2023

Zur Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2024 folgende Erleichterung bekanntgegeben:

Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, welche unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Flutkatastrophe in den betroffenen Landkreisen beitragen, können nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nummer 5.2.1 der Verwaltungsvorschrift „Öffentlichen Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ in einem wettbewerbsoffenen Verfahren (Nummer 5.4) vergeben werden. Auf die Dokumentationspflicht wird ausdrücklich hingewiesen.

Für Verfahren im Oberschwellenbereich wird auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. August 2021 hingewiesen.

Meldung vom 20. Juni 2022

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in einem Rundschreiben die Beschleunigung von Beschaffungen im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 ab dem 1. Juli 2022 veröffentlicht.

Die im Rundschreiben Ende November 2021 vorgesehenen Stufen des jeweils einzuhaltenden Vergaberechts haben sich als zu kurz erwiesen. Daher wird die vergaberechtliche Erleichterung im Punkt 2 des Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.  Die bisher unter Punkt 3 erläuterten vergaberechtlichen Erleichterungen ab 1. Juli 2022 können neu im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 angewendet werden.

Quellen:
Auftragswesen Aktuell – Newsletter Januar 2023
Auftragswesen Aktuell – Newsletter Juni 2022
Rundschreiben: Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz vom 30.11.2021

« Europäischer Emissionshandel – Niveau vor Pandemie Beschleunigung Windkraftausbau »
eVergabe.de