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Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis

1978 wurde in der Freien Hansestadt Bremen die erste Fahrradstraße in Deutschland nach einem Vorbild aus Amsterdam eingeweiht. Der Begriff „Fahrradstraße“ war damals nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthalten und diente nur als Hilfsmittel, um Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen zu öffnen. Nachdem die Bundesanstalt für Straßenwesen für ein Forschungsvorhaben bis zum Anfang der 1990er Jahre weitere Fahrradstraßen errichtete, brachten diese Ergebnisse viel Aufmerksamkeit bei Fachexperten und Kommunen. Mit der Novelle der StVO 1997 wurde die „Fahrradstraße“, ebenso wie die Freigabe von Einbahnstraßen für den beidseitigen Fahrradverkehr, offiziell in die Rechtsverordnung mit aufgenommen. Seitdem sind in Deutschland zahlreiche Fahrradstraßen entstanden.

Dieser Trend wird auch in Zukunft anhalten, da sie eine wesentliche Rolle in der Radverkehrsplanung spielen. Im Rahmen des „Nationalen Radverkehrsplans 2020“ des Bundesverkehrsministeriums haben die Bergische Universität Wuppertal und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in einem gemeinsamen Forschungsprojekt untersucht, welche Gestaltungen auf Fahrradstraßen zielführend sind und mit welchen Einsatzkriterien man diese bundesweit einheitlich umsetzen kann. Dabei ging es vor allem um wichtige Qualitäts- und Komfortmerkmale, die das Verhalten auf Fahrradstraßen (beispielsweise Nebeneinanderfahren) hervorrufen und möglich machen. Die Ergebnisse des Projektes wurden in Form eines Praxisleitfadens zusammengefasst.

Den Praxisleitfaden „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ kannst Du auf der Seite des Difu kostenfrei herunterladen.

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