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Europäisches Instrument für internationales Beschaffungswesen

Die EU-Botschafter*innen haben sich bereits Anfang Juni 2021 auf ein Mandat für Verhandlungen über eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments für das internationale Beschaffungswesen (IPI) mit dem Europäischen Parlament geeinigt. Mit diesem Instrument soll weltweit gegen ungleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche Aufträge vorgegangen werden.

Das IPI soll der Europäischen Union (EU) den nötigen Verhandlungsspielraum geben, um in Drittländern Beschaffungsmärkte zu öffnen sowie EU-Unternehmen den Zugang dorthin zu ermöglichen und das zu gleichen Wettbewerbsbedingungen.

„So wird die EU künftig besser in der Lage sein, europäische Unternehmen vor diskriminierenden und restriktiven Praktiken einiger ihrer wichtigsten Partner zu schützen. Wird EU-Unternehmen der Zugang zum Beschaffungsmarkt eines Drittlandes verwehrt, könnte die EU als Reaktion darauf bestimmte Bereiche ihres eigenen Beschaffungsmarktes schließen. Ein offener Beschaffungsmarkt fördert Wettbewerb und Transparenz, senkt die Kosten steuerfinanzierter öffentlicher Güter und Dienstleistungen und verringert das Korruptionsrisiko.“, sagt Augusto Santos Silva, portugiesischer Staatsminister für auswärtige Angelegenheiten.

Mit dem IPI soll die EU die Möglichkeit erhalten, Wirtschaftsakteure, die mit restriktiven und diskriminierenden Maßnahmen EU-Unternehmen begegnen, bei Bedarf aus öffentlichen Beschaffungsmärkten auszuschließen bzw. deren Zugang zu diesen Märkten zu beschränken.

Die Europäische Kommission hatte bereits 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung über das Instrument für das internationale Beschaffungswesen unterbreitet. 2016 wurde ein geänderter Entwurf von der EU Kommission aufgenommen. Dieser ist jetzt die Grundlage für das Verhandlungsmandat. Nach der Sommerpause soll ein gemeinsamer Text vom EU-Parlament sowie der EU Kommission erarbeitet werden.

Quelle: Rat der Europäischen Union

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