Europäische Vergaberichtlinien – EU Kommission plant Reform
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Amtszeit ihrer Stakeholder-Expertengruppe für öffentliches Auftragswesen zu verlängern. Sie wird eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Arbeiten zur Reform der europäischen Vergaberichtlinien für das öffentliche Auftragswesen übernehmen.
Die Expertengruppe hat das Ziel, der Kommission hochwertige rechtliche, wirtschaftliche, technische und praktische Einsichten und Fachkenntnisse bereitzustellen. Damit soll die Politik der öffentlichen Beschaffung der Union mitgestaltet werden.
Hier findest Du den Aufruf zur Erneuerung der Stakeholder-Expertengruppe für öffentliches Auftragswesen „Call for applications for a new term for membership of the commission stakeholder expert group on public procurement“ . Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2024.
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Mehr erfahrenAm 18. Juli 2024 wurde Präsidentin Ursula von der Leyen für ein zweites Mandat gewählt. Sie legte dem Europäischen Parlament die politischen Leitlinien für ihr nächstes Mandat vor. Darin hebt sie die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens als Hebel zur Schaffung von Märkten in strategischen Bereichen sowie hochwertigen Arbeitsplätzen hervor. Die Leitlinien kündigen auch eine Reform der europäischer Vergaberichtlinien an:
„Wir müssen auch das öffentliche Auftragswesen besser nutzen – das 14 % des EU-BIP ausmacht. Eine Effizienzsteigerung von 1 % im öffentlichen Auftragswesen könnte 20 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Und es ist einer der wichtigsten Hebel, um innovative Waren und Dienstleistungen zu entwickeln und Leitmärkte für saubere und strategische Technologien zu schaffen.“, so von der Leyen. Weiter heißt es: „Es wird auch unsere Regeln für das öffentliche Auftragswesen modernisieren und vereinfachen, insbesondere mit Blick auf EU-Start-ups und Innovatoren.“
Die Reform wird mit einer Auswertung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen von 2014 vorbereitet. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Forderungen des Europäischen Rechnungshofs und des Rates der EU, eine eingehende Analyse des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen durchzuführen.
Quelle: EU Kommission