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EU-Vergaberechtsnovelle: Positionierung kommunaler Spitzenverbände

Die EU-Kommission arbeitet an einer Reform des Vergaberechts. In diesem Zusammenhang haben deutsche und österreichische kommunale Spitzenverbände sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine klare Position formuliert. Sie fordern eine Vereinfachung der Vergabeverfahren und mehr Flexibilität für Kommunen. Ziel der EU-Vergaberechtsnovelle sollte es sein, öffentliche Aufträge effizienter, unbürokratischer und praxisnäher zu gestalten.

In ihrem aktuellen Positionspapier haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass sie jegliche Einmischung der EU in die etablierten Strukturen der Kommunen und der Kommunalwirtschaft ablehnen. Sie sind insbesondere nicht einverstanden mit der Einschätzung des sogenannten Letta-Berichts vom April 2024, der eine fragmentierte Wasserwirtschaft als Hindernis für die Infrastrukturentwicklung ansieht.

Stattdessen fordern sie die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere in Bereichen wie IT, Verwaltungsdigitalisierung, Klimaschutz und Energiewende. Aus ihrer Sicht müssen die EU-Richtlinienvorgaben zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit daher deutlich vereinfacht und für eine praxistaugliche Anwendung optimiert werden.

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Ein weiteres zentrales Anliegen der kommunalen Verbände ist die Erhöhung der Schwellenwerte. Sie fordern unter anderem eine Anhebung der Schwellenwerte für Bauleistungen von aktuell 5,5 Millionen Euro auf mindestens 10 Millionen Euro sowie eine Anpassung der Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen von 221.000 Euro auf mindestens 750.000 Euro. Diese Änderungen seien notwendig, um inflationsbedingte Kostensteigerungen und die steigenden Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur zu berücksichtigen. Eine EU-Vergaberechtsnovelle ohne diese Anpassungen würde die kommunale Handlungsfähigkeit einschränken.

Die EU-Kommission plant, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) verpflichtend in Vergabeverfahren zu integrieren. Die kommunalen Verbände lehnen starre Vorgaben jedoch ab. Kommunen sollten selbst entscheiden, welche Nachhaltigkeitskriterien sie anwenden. Eine verpflichtende Umsetzung würde nicht nur die Vergabeverfahren weiter verkomplizieren, sondern auch den Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen verzerren. Die EU-Vergaberechtsnovelle sollte daher auf freiwillige Lösungen setzen und gleichzeitig die Nutzung anerkannter Umwelt- und Sozialzertifikate erleichtern.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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