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Erweiterte Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in einer Verordnung festgelegt, die Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen um Grün- und Ackerlandflächen „mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag“ zu erweitern. Damit setzt das Land eine Länderöffnungsklausel des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) um.

Mit der hinzukommenden Freifläche für die Nutzung von Solarenergie können laut Angaben der Landesregierung pro Kalenderjahr Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von bis zu 400 Hektar pro Jahr.

Ausgenommen von der Verordnung sind landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW


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