Ersatzbaustoffverordnung verfehlt Ziel: Einsatz von Recyclingbaustoffen stagniert
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die im August 2023 in Kraft trat, um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen anzukurbeln, verfehlt bislang ihr Ziel. Eine aktuelle Umfrage von vier Bau- und Recyclingverbänden zeigt, dass der Einsatz von Recyclingbaustoffen stagniert oder sogar rückläufig ist.
In einer gemeinsamen Initiative haben der Deutsche Abbruchverband (DA), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) einen Bericht zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung erstellt. Um ein aussagekräftiges Bild über die Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung zu gewinnen, haben die Verbände ihre Mitgliedsunternehmen mehrmals (September 2023, Februar und Juni 2024) befragt.
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Mehr erfahrenErsatzbaustoffverordnung scheitert an bürokratischen Hürden
Der Hauptgrund für die geringe Nutzung von Recyclingbaustoffen liegt darin, dass diese gesetzlich als Abfall eingestuft werden. Diese Klassifizierung schreckt potenzielle Auftraggeber ab, obwohl die Qualität oft mit neuen Baustoffen vergleichbar ist. Zudem wollen Länder und Kommunen in vielen Fällen weiterhin nicht mit Recyclingmaterial bauen.
Die Befragten Unternehmen bemängeln die komplexen Anforderungen und die umfangreiche Dokumentation, die mit der Verwendung von Ersatzbaustoffen verbunden sind. Diese Unsicherheiten und der hohe bürokratische Aufwand führen dazu, dass viele Unternehmen auf bewährte Primärbaustoffe zurückgreifen.
Ersatzbaustoffverordnung hat großes Potenzial
Die EBV bietet großes Potenzial, das jedoch durch weitere Anpassungen noch besser ausgeschöpft werden kann. Eine zeitnahe Einstufung von Ersatzbaustoffen als Produkte, eine gezielte Förderung ihrer Marktakzeptanz sowie eine Vereinfachung der Dokumentationspflichten sind entscheidende Schritte in diese Richtung.