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Saarland erhöht Vergabemindestlohn in zwei Stufen

Das Saarland hat durch die „Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 des Saarländischen Tariftreuegesetzes“ den vergabespezifischen Mindestlohn für öffentliche Aufträge, die nach dem 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden, auf 9,50 Euro je Stunde erhöht. Gleichzeitig wird der Betrag für Aufträge, die ab dem 1. Juli 2021 ausgeschrieben werden, auf 9,60 Euro je Stunde festgesetzt.

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