Entwurf: Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
Der Berliner Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Entwurf zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) erstellt. Vorausgegangen war die Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes am 22. April 2020, welche aufgrund der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sowie der Anpassung an das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz geändert wurde.
In dem Entwurf werden neue Umweltschutzanforderungen für öffentliche Bauvorhaben mittels Leistungsblätter für ressourcenschonendes Bauen verbindlich vorgegeben. Hierzu zählen beispielsweise der kontrollierte Rückbau von öffentlichen Gebäuden zur Wiederverwendung von Baumaterialien oder der Einsatz von umweltfreundlichen Sekundärbaustoffen im Straßenbau.
Darüber hinaus wird das erfolgreich getestete Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen in Berlin“ dauerhaft eingeführt sowie die aktuell geltenden Umweltschutzanforderungen für Hochbaumaßnahmen entfristet. Dadurch dürfen bei öffentlichen Hochbauvorhaben ausschließlich nachwachsende Baustoffe und gütegesicherte Sekundärbaustoffe eingesetzt werden.
Sobald sich der Rat der Bürgermeister beteiligt hat, wird sich der Senat in zweiter Lesung mit den neuen Verwaltungsvorschriften befassen. Es wird angestrebt, dass die Neufassung der Verwaltungsvorschrift noch in diesem Jahr in Kraft tritt.