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Bund: Entwurf zu Änderungen im Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat einen Entwurf „eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ (20/13959) vorgelegt, um günstigeres Bauen zu ermöglichen. Der Entwurf zu Änderungen im Bauvertragsrecht sieht Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor, die unter anderem die Möglichkeit schaffen sollen, dass „fachkundige Unternehmer“ von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen dürfen. Diese Abweichungen sollen künftig nur noch bei Verträgen mit Verbrauchern, die keine fachkundigen Unternehmer sind, umfassende Aufklärungs- und Hinweispflichten erfordern.

Der Entwurf sieht vor, in Paragraf 650a BGB klarzustellen, dass bestimmte technische Normen und Regeln ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht automatisch Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht sind. Dies betrifft vor allem Normen und Regeln, die lediglich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen. Zudem soll die Bundesregierung die Befugnis erhalten, per Verordnung weitere technische Normen und Regeln festzulegen, die die Nutzung innovativer, nachhaltiger oder kostengünstiger Bauweisen oder Baustoffe erheblich erschweren.

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In der Begründung des Entwurfs zur Änderung im Bauvertragsrecht führt die Bundesregierung an, dass der Wohnungsneubau aus verschiedenen Gründen schwierig geworden sei, unter anderem wegen gestiegener Baukosten. Diese hohen Baukosten seien auch auf die ständig steigenden Baustandards zurückzuführen. Viele anerkannte Regeln der Technik seien nicht sicherheitsrelevant und für gutes Wohnen nicht zwingend notwendig. Zudem stünden viele „innovative Bauweisen“ nicht im Einklang mit diesen Regeln.

Die Bundesregierung betrachtet diese zivilrechtlichen Änderungen als Ergänzung zu den bereits in den Ländern umgesetzten Anpassungen der Bauordnungen. Der Bundesrat hat beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf keine Stellung zu nehmen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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