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Entwicklung und Datenschutz bei der E-Rechnung

Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge grundsätzlich in elektronischer Form vornehmen. Die sogenannten E-Rechnungen sind solche Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, was ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Bundesregierung hat nun anlässlich einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/27466) Stellung genommen (19/27884) zu einzelnen Aspekten der E-Rechnung. Unter anderem die Punkte „weitere Schritte zur Digitalisierung der Verwaltung und der Standardisierung des Rechnungsstellungsverfahrens“ und „Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bei der Übermittlung und Verarbeitung der E-Rechnung“ wurden dabei thematisiert. Außerdem wird über erste Erfahrungen hinsichtlich der Annahme und Weiterverarbeitung der E-Rechnungen berichtet.

Insgesamt verlief der Start der „Pflichtphase“ ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Informationen über strukturelle technische Probleme bei der Annahme und Weiterverarbeitung der E-Rechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die technischen Dienstleister der verarbeitenden Rechnungseingangsplattformen würden zudem durch Support und kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung die Stabilität der Systeme sowie die Klärung bei Einzelproblematiken gewährleisten.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des digitalen Rechnungswesens in der Bundesverwaltung finden derzeit mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 sowie der Umsetzung der Dienstekonsolidierung bis Ende 2025 umfangreiche Digitalisierungsmaßnahmen statt. Im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung erfolgt nach Auskunft der Bundesregierung eine stete Weiterentwicklung des Standards XRechnung in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Zudem würden die internen Geschäftsprozesse der öffentlichen Verwaltung mit den Schwerpunkten „E-Ausgangsrechnung“ und „ePayment des Bundes und der Länder“ überarbeitet:

Die Einhaltung der hohen Standards der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sei durch die Konzeptionierung und den konkreten Betrieb der E-Rechnungs-Plattformen gewährleistet. Für die Prozesse und Systeme der Plattformen existiere ein strenges und dem ermittelten Schutzniveau angepasstes Sicherheitskonzept, so die Bundesregierung.

Da inzwischen auch für die Behörden der Bundesländer die E-Rechnung eingeführt wurde, teilweise sogar bereits verpflichtend, haben wir unsere Seiten zum Thema „Vergaberecht“ dahingehend erweitert. Unter https://www.evergabe.de/vergaberecht/national/ stehen ab sofort die E-Rechnungsverordnungen des Bundes und der Bundesländer als Link zur Verfügung.

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