Hamburg: E-Rechnung soll Pflicht werden
Bereits seit 2016 nimmt die Stadt Hamburg elektronische Rechnungen entgegen. Zuletzt betrug der Anteil elektronischer Rechnungen rund 41 Prozent an der Gesamtzahl der Rechnungen. Es wird erwartet, dass 2021 nochmals mehr Rechnungen elektronisch eingehen.
Dies hat der Senat zum Anlass genommen, die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ab 2022 zur Pflicht zu machen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde durch den Senat vorgelegt. Das Hamburgische E-Rechnungs-Gesetz gilt dann für alle Rechnungen, mit denen Lieferungen, Bauleistungen oder sonstige Leistungen nach Auftragserfüllung abgerechnet oder die zu Konzessionen ausgestellt werden. Die Einzelheiten zur elektronischen Rechnung wird eine noch zu erlassende Verordnung regeln. Die Hamburger Bürgerschaft muss dem Gesetz noch zustimmen.