eVergabe.de

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ab 18. April 2016

14.01.2016

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ab 18. April 2016

Die Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung hat das Ziel, die Prüfung, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen geeignet sind, einen öffentlichen Auftrag auszuführen, zu vereinfachen. 

Nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 18. April 2016 soll die Eignungsprüfung durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturiert und erleichtert werden.
Zukünftig müssen Unternehmen und Organisationen nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots nachweisen. Der Einsatz der EEE ist für den Bieter freiwillig. Öffentliche Auftraggeber müssen die EEE akzeptieren, wenn sie Unternehmen vorgelegen. In der Praxis soll die EEE über ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes elektronisches Formular ausgefüllt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Elektronische Vergabe für Öffentliche Auftraggeber und Sektoren-Auftraggeber

eVergabe.de