Digitalisierung von gewerbenahen Verwaltungsleistungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Freie und Hansestadt Hamburg haben ein Verwaltungsabkommen unterzeichnet, das den Weg für die Digitalisierung besonders wirtschafts- und unternehmensnaher Verwaltungsleistungen freimacht. Der Bund stellt dem Land Hamburg hierfür 85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, die dem Abkommen ebenfalls beitreten wollen, erhalten weitere 98 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket.
Das Abkommen regelt die Digitalisierung von gewerbenahen Verwaltungsleistungen, für die die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt, die aber von Ländern oder Kommunen umgesetzt werden, beispielsweise die Gründung eines Unternehmens oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Hier sind bisher in der Regel mehrere Anträge und Verfahren nötig, etwa die steuerliche Anmeldung, die Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Anträge. Dies belastet Gründer*Innen in einer Phase, in der sie ohnehin stark gefordert sind. Die Verfahren sollen daher in einer digitalen Plattform gebündelt und die Eingabe der nötigen Daten soll insgesamt vereinfacht und vereinheitlich werden.
Auch Verpflichtungen der Arbeitgeber*Innen beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitssicherheit sind Gegenstand des Abkommens. Zu den besonderen Schwierigkeiten gehören dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Behörden. Ziel ist deshalb eine Online-Lösung, in der die Behördenleistungen gebündelt angeboten werden.
Grundlage der Vereinbarung ist das Onlinezugangsgesetz. Danach sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten.