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China sagt Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu

Die Volksrepublik China hat im Rahmen des EU-China-Investitionsabkommens (CAI) die Ratifizierung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugesagt, allerdings ohne konkrete Frist für die Umsetzung. Dies lässt sich der Antwort der Bundesregierung in einer Antwort (19/27681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26509) entnehmen. Gemäß dem CAI soll ein Investitionsausschuss eingerichtet werden, welcher die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beobachtet. Von Seiten der Bundesregierung heißt es dazu außerdem, dass die Zeit bis zur Bestandaufnahme des Vertrags durch die EU genutzt werde, um die Menschenrechtslage in China zu beobachten. Die Entwicklungen in Hongkong, Tibet und Xinjiang würden auch Auswirkungen auf die deutsche Position zum CAI haben.

Weiterhin befürwortet die Bundesregierung einen möglichst zeitnahen Beitritt der Volksrepublik China zum plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA) auf Basis eines ambitionierten Beitrittsangebots. Die Verhandlungsführung im Rahmen des hierfür zuständigen GPA-Ausschusses liegt bei der Europäischen Kommission als Vertreterin der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie den übrigen Vertragsstaaten des GPA. Es besteht aus Sicht der Bundesregierung jedoch noch Diskussionsbedarf im Zusammenhang mit der für den Beitritt erforderlichen Marktöffnung. Das CAI enthält als (bilaterales) Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China, anders als umfassendere Freihandelsabkommen, keine Regelungen für den Bereich der öffentlichen Beschaffung.

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