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Update: Bundestariftreuegesetz: Öffentliche Konsultation

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen ersten Entwurf zum geplanten Bundestariftreuegesetz erarbeitet. Demnach gilt eine Auftragswertgrenze von 10.000 Euro. Ab diesem Wert dürfen Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Beschäftigte nach Tariflohn bzw. daran angelehnt bezahlen.

Laut Entwurf müssen auszuführende Unternehmen ihr Tariftreueversprechen entsprechend dokumentieren. Zudem kann auf Antrag einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgeber-Vereinigung das Ministerium durch eine Rechtsverordnung verbindliche Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge festlegen.

Diese Arbeitsbedingungen gelten, sofern sie in einem Tarifvertrag der antragstellenden Parteien vereinbart sind. Zu den betroffenen Aspekten zählen u. a. die Entlohnung, der Mindesturlaub sowie die Höchstarbeits- und Ruhepausenzeiten.

Voraussichtlich im Juni soll der Gesetzentwurf laut Arbeitsminister Hubertus Heil vorgelegt werden.

Meldung vom 16.12.2022

Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten angemessen bezahlen. Damit möchte die Bundesregierung vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen schaffen.

Die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes soll künftig an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden sein. Damit soll die Tarifbindung, ein fairer Wettbewerb sowie die soziale Nachhaltigkeit gestärkt werden.  

Für eine transparente Gestaltung des geplanten Bundestariftreuegesetzes haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betroffene Organisationen, Unternehmen, Verbände und interessierte Bürger zu einem öffentlichen Konsultationsverfahren aufgerufen.

Anhand deren Erfahrungen und Erwartungen soll der Gesetzeszweck effektiv erreicht und eine unkomplizierte Anwendung in der Praxis ermöglicht werden. Informationen zur Konsultationsphase findest Du auf der Seite des BMAS.

Quellen:
Wirtschaftswoche (12.05.2023)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (16.12.2022)


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