eVergabe.de
evergabe.de-News

Update: Bundesratsinitiative zur Anhebung der EU-Schwellenwerte

In seiner Sitzung am 10. Februar 2022 hat sich der Bundesrat für eine Vereinfachung öffentlicher Ausschreibungen bekannt. Die Bundesregierung soll sich im weiteren Verlauf auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Wertgrenzen einsetzen.

Meldung vom 21.12.2022

Seit 1994 sind die EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen nahezu unverändert. Die Bayerische Staatsregierung hat in Hinblick auf die aktuelle Preisentwicklung eine Bundesratsinitiative zur Anhebung der EU-Schwellenwerte beschlossen.

Immer mehr Bau- und Beschaffungsvorhaben müssen aufgrund der Preissteigerungen in den vergangenen Jahren europaweit ausgeschrieben werden. Die aktuelle Inflation verstärkt dies zusätzlich. Daher wird eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte gefordert. Unter der Annahme, dass somit weniger Vergabeverfahren EU-weit ausgeschrieben werden, könne der Verwaltungsaufwand sowie die Kosten bei öffentlichen Auftraggebern und mittelständischen Unternehmen verringert werden.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Zudem soll sie erreichen, dass der zurzeit zweijährige Anpassungsturnus jährlich stattfindet. Die Bundesratsinitiative sieht darüber hinaus die Einführung eines Sonderschwellenwertes für Planungsleistungen bzw. freiberufliche Leistungen vor.

Gegenwärtig müssen Planungsleistungen bereits ab einem geringen Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden. Für staatliche und kommunale Bauämter stellt dies eine wesentliche Mehrbelastung dar. Als Begründung wird hierbei der Wertungswiderspruch der unterschiedlich hohen EU-Schwellenwerte für Dienst- und Bauleistungen bei Infrastruktur- und Bauprojekten genannt.

So müssen Bauleistungen aktuell ab 5.382.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden.  Für zugehörige Planungsleistungen ist dies aufgrund der Abhängigkeiten der Honorare von den Baukosten bereits bei Bausummen ab 2,3 Millionen Euro notwendig. Alternativ zu diesem Sonderschwellenwert schlägt der Antrag vor, dass die Erfassung dieser Leistungen als soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber gem. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU erfolgt.

In einer ersten Lesung am 25. November 2022 im Bundesrat wurde der Antrag behandelt. Den Entschließungsantrag des Freistaats Bayern kannst Du kostenfrei abrufen.

Quellen:
Bundesrat
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.


Die rechtssichere Vergabe von Lieferungen und Leistungen – europaweit und national

Wann und unter welchen Bedingungen müssen Leistungen national bzw. europaweit ausgeschrieben werden? Wir geben Dir in diesem Webinar einen umfangreichen Einblick in die Vergabeverordnungen.


« Elektronische Innovationsplattform gestartet Erhöhung Vergabemindestlohn in Berlin »
eVergabe.de