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Bundesrat berät über Vergabetransformationsgesetz

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 20. Dezember mit zwei wichtigen Gesetzentwürfen befasst: dem Vergabetransformationsgesetz und dem Tariftreuegesetz. Dabei stellte die Länderkammer fest, dass Ergänzungsvorschläge, die im Rahmen der Länderanhörung zu dem Gesetzesvorhaben eingebracht wurden, nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen sind.

Der Bundesrat begrüßt die Förderung nachhaltiger Beschaffung und bürokratische Entlastung durch das Vergabetransformationsgesetz. Dennoch gibt es Zweifel, ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz hierfür hat, insbesondere angesichts der Haushaltshoheit der Länder und der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Bundesrat stellt fest, dass dringend gebotene Ergänzungsvorschläge zum Vergabetransformationsgesetz, die im Rahmen der Länderanhörung zu dem Gesetzesvorhaben eingebracht wurden, keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben und bittet darum, diese Ergänzungen aufzunehmen:

  • § 117 GWB, §§ 1 und 2 VSVgV sollten entsprechend der Beschlusslage der Digitalministerkonferenz vom 18. Oktober 2024 angepasst oder ergänzt werden, um die Beschaffung von Leistungen zur Härtung der Cyber- und Informationssicherheit zu beschleunigen.
  • Für besondere Infrastrukturprojekte, insbesondere Brückenbauwerke, ist eine Regelung aufzunehmen, vergleichbar § 9 Absatz 1 Nummer 1 LNGBeschleunigungsgesetz.
  • Ein klarstellender Hinweis zu den §§ 123, 124 GWB sollte aufgenommen werden, dass Unternehmen, bei denen es keine wirtschaftlichen Eigentümerinnen und Eigentümer gibt, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können.

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Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zum Vergabetransformationsgesetz zu erheben. Im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zustandegekommen.

Das Tariftreuegesetz zielt darauf ab, die Tarifautonomie zu stärken und das Tarifvertragssystem zu stabilisieren. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung und fordert eine Überprüfung der Einbeziehung von Lieferleistungen in das Gesetz. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Kontrolle.

In seiner 1050. Sitzung am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf keine Stellung genommen.

Quelle: Bundesrat

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