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Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen unter Auflagen

Die Bundesnetzagentur verlängert die Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre. Diese Entscheidung passt die Laufzeiten der Nutzungsrechte an spätere Auslauftermine an. Damit kann die Bundesnetzagentur mehr Mobilfunkfrequenzen gleichzeitig vergeben und so Knappheiten vermeiden. Außerdem berücksichtigt die Agentur Marktentwicklungen und den neuen Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH.

Die Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur geht mit Auflagen zum Ausbau der Mobilfunknetze einher. Diese Auflagen sollen vor allem den ländlichen Raum stärken. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit 50 Mbit/s zu versorgen. Die Mobilfunkbetreiber müssen auch regelmäßig über den Fortschritt des Netzausbaus berichten.

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Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Mobilfunknetzbetreiber zu Verhandlungen mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern (MVNO). Diese Verhandlungen müssen diskriminierungsfrei und technologieneutral ablaufen. Die Agentur stellt Leitplanken für effektive Verhandlungen zur Verfügung. Außerdem unterstützt die Agentur den neuen Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH durch spezielle Regelungen, wie National Roaming und kooperative Frequenznutzung.

Die Bundesnetzagentur plant, die Mobilfunkfrequenzen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz später zusammen mit weiteren Frequenzen zu vergeben. Diese zukünftigen Verfahren sollen sich stärker an der tatsächlich erfahrbaren Qualität durch die Nutzerinnen und Nutzer orientieren. Auch innovative Instrumente wie eine Negativauktion kommen zum Einsatz, um die Mobilfunkversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern.

Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Die Bundesnetzagentur hat bereits im September 2023 Rahmenbedingungen für eine Übergangsentscheidung veröffentlicht. Diese Übergangsentscheidung wurde im Mai 2024 und im Januar 2025 weiter konkretisiert. Nach umfangreichen Anhörungen traf die Bundesnetzagentur diese ausgewogene Entscheidung im Interesse aller Beteiligten.

Quelle: Bundesnetzagentur

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