Update: Bundeskabinett verabschiedet Sorgfaltspflichtengesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz schafft Rechtsklarheit für die Wirtschaft und stärkt die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene. Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz soll ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Unternehmen werden gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einführen.
Darüber hinaus ist es das Ziel der Bundesregierung, EU-weit Normen einzuführen, welche für faire und nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten sorgen.
Update: Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gebilligt.