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Bund plant Überarbeitung des Vergabegesetzes

Im Rahmen einer Debatte im Bundesrat Anfang April wurde bekannt, dass die Bundesregierung in diesem Jahr an einer Überarbeitung des Vergaberechts arbeitet. Vorausgegangen war ein Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem Titel „Dringend erforderliche Baumaßnahmen im Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen – Potentiale bei Vergabe-, Planungs- und Genehmigungsverfahren nutzen“.

Kernforderung aus NRW

Ina Brandes, Verkehrsministerin in NRW, teilte im Bundesrat mit: „Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten dauern in Deutschland zu lange. Viele Prozesse sind unnötig komplex, gesetzliche Hürden liegen zu hoch und eine parallele, effiziente Bearbeitung von Projekten wird in Teilen unmöglich gemacht.“

Das Land hat acht Kernforderungen erstellt, um Infrastrukturprojekte künftig zu beschleunigen. So wird u. a. eine gemeinsame Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen gefordert, um mithilfe einer Funktionalen Ausschreibung Planung und Bau effizienter und schneller umzusetzen. Eine weitere Forderung ist der Wegfall eines erneuten Planfeststellungsverfahren sowie auf eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern es sich um einen Ersatzneubau handelt.

Die einzelnen Kernforderungen des Landes NRW kannst Du hier nachlesen.

Reaktion aus Schleswig-Holstein

Auch der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz äußerte sich u. a. am Beispiel der Elektrifizierung von Bahnstrecken zur Dauer von Planfeststellungsverfahren, die mitunter zehn Jahre in Anspruch nehmen. Aus seiner Sicht wirkt sich dies negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele aus. Dennoch betrachtet er zwei der gestellten Kernforderungen aus NRW kritisch. Dies betrifft zum einen die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und zum anderen die Forderung künftig mehrere Teil- oder Fachlose zusammen zu vergeben.

Überarbeitung des Vergaberechts bereits in Planung

In der darauffolgenden Rede informiert Daniela Kluckert, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, über eine bestehende ressortübergreifende Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt, die sich mit der Verkürzung der Planungs- und Genehmigungszeiten beschäftigt. Dabei verweist sie auch auf bereits bestehende Erleichterungen bei Ersatzneubauten im Straßenbereich.

In ihrem Plädoyer kritisiert sie die Forderung marode Brücken nur mit einer vorläufigen Aufforderung zu bauen. Damit wird ein hohes finanzielles Risiko aufgenommen. Dabei nennt sich das Beispiel des Tesla-Werkes bei Berlin, welches nur mit Teilgenehmigungen gebaut wurde. „Elon Musk war dazu bereit, dieses Risiko einzugehen“. Aus ihrer Sicht, kann und sollte der Staat dieses Risiko nicht in Kauf nehmen.

Weiter sagt sie, „Richtig ist, dass wir flexibel sein müssen, dass wir ein klar formuliertes Vergaberecht brauchen. Es kann nicht nur darum gehen, dass etwas nach dem Preis entschieden wird. Es wird am Ende nämlich häufig teurer und dauert länger.“ Zudem teilt sie mit, dass unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums eine Arbeitsgruppe berufen wurde, die sich mit der Überarbeitung des Vergaberechts auseinandersetzt. Bereits in diesem Jahr sollen erste Anpassungen umgesetzt werden. Um das Thema Planungsbeschleunigung anzugehen, soll mit den Ländern künftig enger zusammengearbeitet werden.

Quelle: Bundesrat – Plenarprotokoll 1019


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