Bund finanziert vermehrt Länderaufgaben
Der Bund muss für einen ausgeglichenen Haushalt zunehmend Kredite aufnehmen. Auf der anderen Seite steigen die Einnahmen der Länder und deren Schuldenquote sinkt. Dennoch übernimmt der Bund vermehrt die Finanzierung von Länderaufgaben. Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher die Leistungen an die Länder zu überprüfen.
Seit 1991 hat der Bundesanteil am Gesamtsteueraufkommen um 10,3 Prozentpunkte abgenommen. Damit stehen ihm nur noch rund 38 Prozent des Gesamtsteueraufkommens zur Verfügung. Dieser Rückgang ist insbesondere auf den Verzicht des Bundes auf Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder zurückzuführen. Dabei steigen die Ausgaben seit Jahren kontinuierlich an. Allein 2021 wurden gut 23,9 Milliarden Euro für Aufgaben der Länder und Gemeinden ausgegeben.
Der Bundesrechnungshof hat in einem Beratungsbericht „Entwicklung der Finanzlagen von Bund und Ländern“ Feststellungen und Empfehlungen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aufgelistet.
Quelle: Bundesrechnungshof
MoPeG: Neues Recht für Personengesellschaften ab 1. Januar 2024
2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Was das für Dich bedeutet und wie Du Dich bereits heute darauf vorbereiten kannst, erfährst Du in diesem Webinar.