Bund: Bürokratieentlastung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Der Bund hat eine neue Verwaltungsvorschriften zur Bürokratieentlastung bei öffentlichen Aufträgen beschlossen. Diese Vorschriften wurden vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt. Sie sollen die Bürokratie bei der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen erheblich reduzieren.
Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge
Mit der Bürokratieentlastung für öffentliche Aufträge des Bundes wird die Wertgrenze für Direktaufträge bei Bundesvergabestellen von bisher 1.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag können Liefer- und Dienstleistungen ohne ein formelles Vergabeverfahren vergeben werden. Die Regelung gilt unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Diese Maßnahme soll die Auftragsvergabe schneller und effizienter machen.
Die Entscheidung, die Wertgrenze auf 15.000 Euro zu erhöhen, wurde in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und den Bundesministerien im Rahmen des Vergabetransformationsgesetzes getroffen, das am 27. November 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde und sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.
Zusätzlich werden die krisenbedingt erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge im Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein weiteres Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Wertgrenze für Bauleistungen wird im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen diskutiert.
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Mehr erfahrenBürokratieentlastung bei öffentlichen Aufträgen: Mehr Rechts- und Planungssicherheit
Das Bundeskabinett schafft mit dem Beschluss die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, da die krisenbedingte Anhebung der Wertgrenzen für bestimmt Bundesministerien und Behörden zum Jahresende ausläuft. Die Erhöhung ist jedoch auf ein Jahr befristet, bis eine neue Regelung in der Unterschwellenvergabeordnung in Kraft tritt.
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften folgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vielfachen Forderungen der Ressorts nach einer Anhebung der Direktauftragswertgrenzen, zumindest für eine Übergangszeit.
Der Bund rechnet mit der Bürokratieentlastung bei öffentlichen Aufträgen mit einer jährlichen Entlastung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft. Auch Zuwendungsempfänger sollen von den Erleichterungen profitieren.