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Brandenburgische GEG-Durchführungsverordnung

Das Land Brandenburg hat mit der Veröffentlichung der GEG-Durchführungsverordnung (BbgGEGDV) eine entscheidende Maßnahme zur Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) getroffen. Die Verordnung führt umfassende Neuerungen ein, die insbesondere für Bauherren, Ingenieure und Bauaufsichtsbehörden relevant sind.

Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt den Rahmen für die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest. Das Gesetz zielt darauf ab, den Energiebedarf in Gebäuden zu minimieren und den Gebrauch erneuerbarer Energieträger zu steigern. In der Brandenburgischen Ausführungsverordnung zum GEG werden diese Vorgaben speziell für Brandenburg verfeinert und die zuständigen Behörden und Institute für die Durchsetzung benannt.

Die Verordnung legt fest, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden für die Umsetzung des GEG verantwortlich sind. Sie überwachen die Einhaltung der Regeln und gehen Ordnungswidrigkeiten nach. Eine spezielle Rolle kommt der Brandenburgischen Ingenieurkammer zu, die als Überprüfungsinstanz für Energieausweise und Klimaanlagen-Inspektionsberichte dient. Diese Funktion erfordert spezialisiertes Fachwissen, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen sicherzustellen.

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Die sogenannte Erfüllungserklärung ist ein Schlüsselelement der Verordnung, die von Bauherren oder Eigentümern bei neuen sowie umgestalteten Gebäuden vorzulegen ist. Sie zertifiziert die Einhaltung energetischer Vorschriften und muss von qualifizierten Experten wie Energieeffizienz-Prüfsachverständigen ausgestellt werden. Für Ingenieure bedeutet das eine gründliche Beschäftigung mit den erforderlichen Energieberechnungen und -nachweisen, inklusive der Ausstellung und Begutachtung von Energiebedarfsausweisen, die auch Teil der Erfüllungserklärung sind.

Die Regelungen bieten Ingenieuren in Brandenburg nicht nur Herausforderungen, sondern auch neue Möglichkeiten. Aufgrund höherer Standards bei der Energieeffizienz von Bauten und verstärkter Überwachung durch die dortige Ingenieurkammer ergeben sich zusätzliche Arbeitsbereiche. Diese reichen von der Planung bezüglich der Energieeffizienz bis hin zu Energieausweis-Ausstellungen und Stichprobenkontrollen.

Quelle: Brandenburgische Ingenieurkammer

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