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Brandenburg: Planungshilfe für Photovoltaikanlagen

Um Brandenburg bis 2045 klimaneutral zu machen, braucht es den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien. Insbesondere die Nutzung der Solarenergie durch Photovoltaik (PV) ist dabei von großer Bedeutung. Bis 2030 soll die installierte PV-Leistung in Brandenburg auf 18 Gigawatt, bis 2040 auf 33 Gigawatt anwachsen.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt Brandenburg auf eine Kombination aus Dach-, Parkplatz- und Freiflächenanlagen. Bei der Realisierung von Freiflächenanlagen liegt die Planungshoheit bei den Kommunen. Um sie dabei zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet.

Neue Arbeitshilfe legt Fokus auf Ökologie

Die Arbeitshilfe enthält einen Katalog an Anforderungen für die anlagen- und betriebsbezogene Ausgestaltung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Diese Anforderungen sollen neben dem ökonomischen auch einen ökologischen Mehrwert schaffen. So werden beispielsweise bereits versiegelte Flächen oder Konversionsflächen positiv bewertet. FHH-Gebiete oder andere Schutzflächen sollen hingegen bei der Planung ausgeschlossen werden.

Kommunen profitieren von Wertschöpfung

Zudem zeigt die Planungshilfe, wie die Kommunen auch vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren können. Anders als bei der zentralen Energieerzeugung, finden bei Freiflächenphotovoltaikanlagen eine Reihe von Wertschöpfungsschritten in den Kommunen selbst statt. Dies führt zu Pacht- und Steuereinnahmen, wirtschaftlichen Standortvorteilen und Arbeitsplätzen.

Die gemeinsame Arbeitshilfe ersetzt die „Handlungsempfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen“. Sie berücksichtigt die aktuellen bundespolitischen und bundesrechtlichen Entwicklungen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg


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