Beschleunigung Windkraftausbau
Für einen beschleunigten Ausbau der Windkraftanlagen in Deutschland hat das Bundeskabinett in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf sowie eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Damit soll der naturverträgliche Ausbau von Windenergieanlagen beschleunigt werden.
Mit dem Gesetz wird festgelegt, wie viel Fläche jedes Bundesland für den Ausbau der Windenergie bereitstellen muss. Bei der Aufteilung werden Faktoren wie Windbedingungen, Natur- und Artenschutz sowie räumliche Ordnungen mit einbezogen.
Der Bund möchte mit dem Gesetz die Unabhängigkeit von fossilen Importen stärken und die Klimaziele erreichen. So sollen die ausgewiesenen Flächen für Windenergie von 0,8 Prozent bis 2032 auf gut 2 Prozent in Deutschland steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird im Baugesetzbuch die Zulassung dieser Anlagen auf eine Positivplanung umgestellt. Kurz gesagt, Windenergieanlagen werden bevorzugt in zuvor festgelegten Gebieten behandelt. Damit sollen die Planungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Zudem wird auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch neu konzipiert, um pauschale gesetzliche Mindestabstandregeln zu ermöglichen. Mit der Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes können auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche für Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden. Für die artenschutzrechtliche Prüfung stellt der Bund hierfür einheitliche Standards fest, um Genehmigungsverfahren an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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