eVergabe.de
evergabe.de-News

Beschaffung künstlicher Intelligenz: EU aktualisiert Vertragsklauseln

Die Europäische Union hat ihre Mustervertragsklauseln für die Beschaffung Künstlicher Intelligenz überarbeitet. Diese neuen Regelungen sollen öffentlichen Auftraggebern helfen, KI-Lösungen verantwortungsvoll einzukaufen. Die EU hat den EU AI Act am 13. Juni 2024 verabschiedet und am 1. August 2024 in Kraft treten lassen. Die Vorschriften gelten schrittweise ab 2025. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von KI in der EU sicher und rechtskonform zu gestalten.

WEBINAR

Mehr erfahren

Am 29. September 2023 veröffentlichte die Community of Practice Modellklauseln für die Beschaffung Künstlicher Intelligenz. Diese wurden nun aktualisiert, um die neuen Anforderungen des EU AI Act vollständig zu berücksichtigen. Die neuen Vertragsklauseln enthalten eine vollständige Version für Hochrisiko-KI, die mit dem EU AI Act abgestimmt ist. Die Vertragsklauseln bieten auch eine flexible Version für nicht-hochriskante KI, die an spezifische Bedürfnisse angepasst werden kann. Ein ausführlicher Kommentar erläutert, wie die Klauseln in der Praxis angewendet und angepasst werden können, um eine rechtssichere Nutzung zu gewährleisten.

Die überarbeiteten Vertragsklauseln sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, sollen jedoch zeitnah in alle EU-Sprachen übersetzt werden. Öffentliche Auftraggeber, die KI-Lösungen testen oder bereits einsetzen, werden dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen auf Public Sector Tech Watch zu teilen. Diese Plattform erleichtert den Austausch über bewährte Verfahren und Herausforderungen im Bereich der Beschaffung Künstlicher Intelligenz.

Quelle: EU Kommission

« Koalitionsverhandlungen – Eckpunkte für Änderung im Vergaberecht Thüringen: Neue Wertgrenzen für erleichterte Vergabe öffentlicher Aufträge »
eVergabe.de