Update: Gesetzesentwurf: Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingebrachte Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) beschlossen. Damit wird die Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge umgesetzt.
Mit diesem Gesetz sollen bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie PKW sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), für die Beschaffung vorgegeben werden. Die neuen Vorgaben sollen ab dem 2. August 2021 gelten und verpflichten die öffentliche Hand sowie bestimmte weitere Stellen (beispielsweise Post- und Paketdienste, Müllabfuhr) dazu, einen Teil ihrer neu anzuschaffenden Fahrzeuge als emissionsarm oder -frei auszuschreiben.
Gleichzeitig sollen die Vergabeverordnung (VgV) und die Sektorenverordnung (SektVO) dahingehend geändert werden, dass die speziellen Regelungen für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen innerhalb der beiden genannten Vorschriften (bisher § 68 VgV und § 59 SektVO) aufgehoben und umfassender als bisher im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz verankert werden.
Update: Am 5. Mai 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Dem Gesetzentwurf nach werden folgende Mindestquoten bei den Fahrzeugtypen verlangt.
bis 31. Dezember 2025 | bis 31. Dezember 2030 | |
PKW/ leichte Nutzfahrzeuge | 38,5 % | 38,5 % |
LKW | 10 % | 15 % |
Busse | 45 % | 60 % |
Von dieser Regelung sind beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Straßeninstandhaltungsfahrzeuge ausgeschlossen.
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