Bayern: Mehr Chancen für Startups bei öffentlichen Aufträgen
Der Freistaat Bayern soll prüfen, wie das Vergaberecht gelockert werden kann, um Startups für öffentliche Aufträge zu gewinnen. Ziel ist es, Hürden im Vergabeprozess abzubauen und die Teilnahme von Startups zu erleichtern. Aktuell stellen Bund, Länder und Kommunen jährlich über 100 Milliarden Euro für öffentliche Aufträge bereit. Doch Startups profitieren selten davon, da Behörden meist große und etablierte Unternehmen beauftragen. Der bürokratische Aufwand und die komplexen Verfahren schrecken viele Startups ab. Derzeit bemühen sich lediglich 31 Prozent der Startups um öffentliche Aufträge in Bayern.
Klare Definitionen, klare Chancen: Staat und Startups gemeinsam stark
Ein besonderes Augenmerk ist die Schaffung einer einheitlichen Definition des Begriffs „Startup„, ähnlich der KMU-Definition (Kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission. Diese Klarheit könnte die Basis für eine transparente Vergabepolitik von öffentlichen Aufträgen an Startups bilden.
Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Startups ist für beide Seiten von Vorteil. Der Staat kann durch die Förderung von Startups Innovationen vorantreiben und gleichzeitig die Vielfalt der Bieter bei Ausschreibungen erhöhen. Startups profitieren von großen Budgets, langfristigen Projekten und einer erhöhten Glaubwürdigkeit durch staatliche Referenzen.
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Mehr erfahrenNeue Vergaberegeln sollen regionale Mehrwerte schaffen
Besonders Kommunen können durch lokale Synergien und Testmöglichkeiten wichtige Auftraggeber für Startups sein. Allerdings scheitert es oft an strengen Vorgaben wie Referenzen oder Liquiditätsnachweisen. Eine neue Regelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge an Startups in Bayern könnte hier Abhilfe schaffen und regionale Mehrwerte schaffen.
Um die Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten, sollten sie befristet und vor Ablauf evaluiert werden. Ein Vorbild könnte die Sonderregelung zur Vergabe an Startups in Baden-Württemberg sein, die nach drei Jahren außer Kraft tritt.
Diese geplanten Änderungen könnten einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Förderung von Startups in Bayern und Deutschland leisten. Die Staatsregierung wird nun prüfen, wie diese Maßnahmen am besten umgesetzt werden können, um den Startup-Standort Deutschland weiter zu stärken.
Quelle: Bayerischer Landtag Drucksache 19/4971