Bayern: Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030
Mit dem „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ plant der Freistaat Bayern zahlreiche Erleichterungen. So soll Bürokratie abgebaut, Verfahren beschleunigt und der Mittelstand besser unterstützet werden.
Vereinfachung des Baurechts geplant
Im Baurecht werden hierfür etwa 30 Bestimmungen gestrichen oder gelockert. Damit wird der Wohnungsbau von überflüssigen Auflagen befreit und die Bauaktivität gefördert. Zu den geplanten Maßnahmen gehören u. a. die Genehmigungsfreistellung für den Ausbau des Dachgeschosses und für die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum.
Zudem ist geplant, die gesetzliche Stellplatzverpflichtung für Kraftfahrzeuge und die Gartensatzungen aufzuheben. Des Weiteren werden Abstandsflächen anpassbarer und Spiel- und Fahrradstellplätze sowie Freischankflächen bis zu 100 Quadratmetern sollen ohne Genehmigung umgesetzt werden.
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Mehr erfahrenGeplante Änderungen im Vergaberecht
Die Staatsregierung will die Auftragsvergabe im kommunalen Bauwesen beschleunigen und vereinfachen, indem sie die Grenzwerte für die Vergabearten drastisch erhöht. Für Direktaufträge soll die Obergrenze auf 250.000 Euro und für freihändige Vergaben auf eine Million Euro angehoben werden.
Für Ehrenamtliche soll es leichter werden, Veranstaltungen und Umzüge zu organisieren. Das Programm sieht vor, dass dafür keine Genehmigungen mehr benötigt wird, wenn sie Zelte oder Tribünen aufbauen oder solche Events öfter durchführen. Zudem sollen die Kosten für Schützen-, Trachten-, Sport- und Brauchtumsvereine senken.
Bei der Digitalisierung sind einheitliche und verbindliche Standards, Verfahren, Prozesse und Programme für den gesamten Staat bis hinunter zu den Kommunen geplant.
Maßnahmen für Bayerns Stromversorgung
Um die zukünftige Stromversorgung in Bayern zu sichern, vereinfacht die Regierung die Genehmigungsverfahren für Windräder. Bezirksregierungen sollen diese zentral bearbeiten. Bürgerentscheide, die sich gegen Windkraftprojekte auf Flächen der Staatsforsten richten, sollen keine Wirkung mehr haben.
Mit einem „Windkraft-Bonus“ für Standortgemeinden soll die Zustimmung für die Anlagen steigern. Betreiber sind verpflichtet, entweder die Kommunen oder ihre Bürger direkt an den Anlagen zu beteiligen oder günstigere lokale Stromtarife anzubieten.
Um den Stromausbau zu beschleunigen, schafft die Regierung den Vorrang der kostspieligen Erdverkabelung ab. Künftig solle der Grundsatz „Überirdisch wo möglich, unterirdisch wo nötig“ gelten. Bereits in Planung und Bau befindliche Trassen seien von der Neuregelung ausgenommen.
Quelle: Bayerische Ingenieurkammer-Bau