Update: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vor einem Jahr die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen“ (AVV EnEff) erlassen. Diese verpflichtet Bundesbehörden hohe Anforderungen an die Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu stellen.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 werden diese Regelungen nochmals verschärft. Dabei soll geprüft werden „inwieweit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift die öffentlichen Vergabestellen auf Bundesebene bei der öffentlichen Beschaffung mit dem Ziel der klimafreundlichen Beschaffung bei besonders klimarelevanten Produkten und Dienstleistungen verpflichten kann.“ Das Bundeswirtschaftsministerium hat anhand der Ergebnisse den Entwurf der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima) erstellt, die einen effektiven Klimaschutz bei der Beschaffung von Leistungen durch Bundesbehörden gewährleisten soll.
In der neuen AVV Klima ist u. a. eine Prüf- und Berücksichtigungspflicht des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen eingebaut. Bei der Bedarfsanalyse der zu beschaffenden Leistung müssen somit Klimaauswirkungen berücksichtigt werden. Außerdem wird gefordert Gütesiegel und Energieeffizienzklassen mit in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.
Update: Das Bundeskabinett hat am 15. September 2021 die AVV Klima verabschiedet. Sie tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für Beschaffungen des Bundes. Dies ausführliche Verwaltungsvorschrift kannst Du auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kostenfrei herunterladen.
Quelle:
Vergabeblog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie