evergabe.de-Glossar
Was ist die Zuschlagsfrist?
Die Zuschlagsfrist bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer der Auftraggeber die Zuschlagserteilung anstrebt, § 18 Abs. 1 VOB/A. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin und endet mit dem Ablauf der Bindefrist. Daraus folgt, dass Zuschlagsfrist und Bindefrist gleichzusetzen sind, weshalb auch von der Zuschlags- und Bindefrist gesprochen wird.
Passende Schulungen
In der Vergabepraxis ist es wichtig, neben der Zuschlagsfrist auch andere Fristen und Vorschriften im Blick zu behalten. Welche das sind und wie Du sie optimal einhältst, vermitteln Dir unsere Schulungen zum Thema.
In elektronischen Vergabeverfahren sind Zuschlags- und Bindefrist optimal dokumentiert.
Neu: evergabe.de-Academy