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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist eine Vorinformation über die Ausschreibung?
Bei Verfahren über den Schwellenwerten können Auftraggeber gemäß § 12 EU Absatz 1 Nr. 1 VOB/A eine Vorinformation über die wesentlichen Merkmale für bestimmte bauliche Anlagen und für bestimmte Bauaufträge veröffentlichen, sofern bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschritten sind.
Die Vorinformation ist gemäß § 12 EU Absatz 1 Nr. 2 VOB/A zwingend vorgeschrieben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Angebotsfrist gemäß § 10a EU Absatz 2 oder § 10b EU Absatz 3 verkürzen will.
evergabe.de – Academy
Um als Auftraggeber alle Anforderungen des Vergaberechts sicher im Blick zu behalten und Rechtsverstöße zu vermeiden, empfehlen wir Dir unsere Schulungen im Vergaberecht.
Auf evergabe.de können private und öffentliche Auftraggeber Ausschreibungen jeglicher Art veröffentlichen.
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