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Vergabetransformationspaket
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Was ist das Vergabetransformationspaket?

Das Vergabetransformationspaket ist eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplante Reform des Vergaberechts in Deutschland. Mit dem Paket soll das Vergaberecht umfassend modernisiert werden, um es an aktuelle Anforderungen anzupassen.

Das Vergabetransformationspaket enthält eine Vielzahl (mehr als 200) von Änderungen an und Ergänzungen zu bestehenden Vorschriften des Vergaberechts. Es zielt insbesondere darauf ab, ökologische und soziale Kriterien stärker zu integrieren. Außerdem sollen Vergabeverfahren stärker digitalisiert und vereinfacht werden.

Das BMWK hat am 30. September 2024 den Entwurf den Bundesressorts zur Abstimmung vorgelegt. Entschieden wurde darüber bisher nicht.

Die großen Ziele

  • Förderung von Nachhaltigkeit
  • Vereinfachung, Beschleunigung und Bürokratieabbau
  • Stärkung der Digitalisierung
  • Verbesserung der Qualität des Wettbewerbs
  • Erhöhung der Rechtssicherheit
Die großen Ziele des Vergabetransformationspaket

Betroffene des Vergabetransformationspakets

Das Vergabetransformationspaket hat direkte Auswirkungen auf alle öffentlichen Auftraggeber wie Kommunen, Bundesländer und Bundesbehörden. Sie gewinnen insbesondere mehr Freiheiten und können durch einige gesetzliche Klarstellungen sicherer agieren.

Unternehmen werden ebenfalls stark beeinflusst, vor allem kleine und mittelständische Betriebe, Start-ups und gemeinwohlorientierte Firmen. Durch das Paket sollen neue Chancen für diese Unternehmen entstehen, da Nachhaltigkeit und Innovationsförderung verstärkt in die Bewertung einfließen. Gleichzeitig gibt es für Bieter jedoch erweiterte Anforderungen an die Nachweise ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit.

Wichtige geplante Neuerungen sind auch die Heraufsetzung von Wertgrenzen für weniger förmliche Vergabearten, sowie Ausnahmeregelungen zugunsten von Start-Ups und Sozialunternehmen. Darüber hinaus werden einige Unklarheiten beseitigt, die bislang häufig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen waren.

Berater sollten ihre Mandanten frühzeitig informieren und helfen, sich auf die absehbaren Veränderungen einzustellen.


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Mögliche Maßnahmen im Rahmen der Transformation

  • Vergabe von Unteraufträgen und mittelständische Förderung:
    Strengere Anforderungen an Nachunternehmer und eine stärkere Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen, Start-ups und gemeinwohlorientierter Unternehmen bei der Vergabe von Unteraufträgen.
  • Nachhaltige und regionale Beschaffung:
    Stärkere Gewichtung sozialer und umweltbezogener Kriterien sowie regionaler Aspekte in bestimmten Bereichen.
  • Zentralisierung & Digitalisierung:
    Alle öffentlichen Ausschreibungen sollen künftig auf einer zentralen Veröffentlichungsplattform bekanntgemacht werden, die sowohl für den Ober- als auch den Unterschwellenbereich gilt. Außerdem soll der Einsatz von Videoverhandlungen und die Einführung von Nachprüfungsverfahren in Textform die Rechtswege vereinfachen.
  • Anpassung der Wertgrenzen:
    Neue Grenzwerte für Planungsleistungen, wenn Planung und Bau gemeinsam vergeben werden. Dazu kommen erhöhte Wertgrenzen für Direktvergaben (15.000€) und neue Möglichkeiten zur Vergabe innovativer Leistungen bis 100.000 Euro. Ebenso ist angedacht, Direktvergaben über Online-Marktplätze in größerem Rahmen zu ermöglichen.
  • Vereinfachung der Leistungsbeschreibungen und Eignungsnachweise:
    Künftig sollen Leistungsbeschreibungen präzise, aber nicht mehr umfassend formuliert sein (§ 121 GWB), und Auftraggeber werden ermutigt, vermehrt funktionale Anforderungen zu nutzen, um den Innovationsspielraum zu erweitern. Die Eignungsprüfung wird durch eine stärkere Nutzung von Eigenerklärungen entlastet; detaillierte Nachweise sind erst von aussichtsreichen Bewerbern erforderlich. Eine geplante Anpassung erlaubt außerdem, die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durchzuführen, was die Verfahrensbürokratie reduziert.
  • Flexiblere Losaufteilung:
    Auftraggeber können mehrere Lose zusammenfassen, ohne dass eine Gesamtvergabe zwingend erforderlich ist. Neu ist, dass zeitliche Gründe, etwa zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten dies künftig rechtfertigen können.
  • Ausschluss bestimmter Drittstaaten:
    Künftig sollen Auftraggeber Bieter aus Drittstaaten von Vergabeverfahren ausschließen können, wenn es sich um sicherheitsrelevante Aufträge handelt. Die Einschränkung betrifft nur Länder ohne unions- oder völkerrechtliche Marktgarantie und gilt für Aufträge im Bereich kritischer Dienstleistungen und Verteidigung.
  • Verweises auf das Bundestariftreuegesetz:
    Das geplante Bundestariftreuegesetz soll gleichzeitig in Kraft treten, was politisch noch umstritten ist.

Rechtliche Grundlage für das Vergabetransformationspaket

Die rechtliche Grundlage für das Vergabetransformationspaket bildet das Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG), das im Rahmen des deutschen Vergaberechts eine umfassende Reform umsetzen soll. Die Änderungen betreffen vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie spezifische Anpassungen in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV). Im Zuge der Reform werden die §§ 14b UVgO, 42 und 122 GWB sowie § 48 VgV an die neuen Vorgaben angepasst, um die Zielsetzungen wie Nachhaltigkeit, Sicherheit und Digitalisierung rechtlich zu verankern.

Herausforderungen und Ausblick

  • Bürokratische Belastung für kleine Unternehmen: Die Anforderungen zur Berücksichtigung nachhaltiger und sozialer Kriterien könnten kleinen Unternehmen durch erhöhten Dokumentations- und Nachweisaufwand den Zugang zum Wettbewerb erschweren.
  • Kritik an Umsetzung und Umfang: Mitglieder des Bundestags, darunter die FDP, sehen die aktuellen Vorschläge als unzureichend an.
  • Abweichende Landesregelungen: Einzelne Bundesländer haben eigene Vereinfachungsmaßnahmen entwickelt, die nicht mit dem Vergabetransformationspaket übereinstimmen.
  • Unklarer Zeitrahmen für Beschluss: Da der Entwurf mehrfach verschoben wurde, ist unsicher, ob das Gesetz in der verbleibenden Wahlperiode noch beschlossen wird.

Das Vergabetransformationspaket befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase zwischen den Bundesministerien, nachdem der Referentenentwurf am 30. September 2024 vorgelegt wurde.

Länder und Verbände wurden bereits ab dem 18. Oktober 2024 zur Stellungnahme eingeladen. Bereits 450 Stellungnahmen wurden eingereicht. Ein finaler Beschluss ist jedoch noch nicht gefasst, da der Entwurf weiterhin in den Diskussions- und Prüfungsphasen ist. Die nächste Stufe im Gesetzgebungsverfahren wird nach der Konsolidierung der eingegangenen Stellungnahmen erwartet​.

Die später festgelegten Maßnahmen sollen künftig die wirtschaftliche und öffentliche Verwaltung, insbesondere Kommunen, jährlich um 1,3 Milliarden Euro entlasten.


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