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Vergabenachprüfungsverfahren
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Was ist das Vergabenachprüfungsverfahren?

Als Vergabenachprüfungsverfahren bezeichnet man die durch das Vergaberechtsänderungsgesetz eingeführte und nunmehr in §§ 160 ff. GWB geregelte Möglichkeit, Entscheidungen der Vergabestelle auf deren Vereinbarkeit mit bieterschützenden Normen des Vergaberechts (§ 97 GWB) zu überprüfen.


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