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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist die Verfügbarkeitserklärung?
Die Verfügbarkeitserklärung bezeichnet im Vergabeverfahren einen Nachweis über Zugriffsrechte auf externe Mittel. Der Bieter erklärt in Übereinstimmung mit einem zusätzlichen Unternehmen, dass dieser auf die Kapazitäten des externen Unternehmens zugreifen darf, um die in der Leistungsbeschreibung geforderten Positionen zu liefern.
Das Unternehmen, welches die Kapazitäten freigibt, wird zu einem Nachunternehmer. Dadurch können kleinere Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen, die für sie sonst unerreichbar wären. Folglich wird ein besserer und gerechterer Wettbewerb gefördert. Das Vergaberecht hat den Grundsatz, gerecht und fair die Aufträge und deren Vergabe zu gewährleisten.
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In diesem Webinar dreht sich alles rund um das Thema Nachunternehmer: Erfahre, wie Du sie optimal einsetzt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und was bei Bietergemeinschaften und Eignungsleihe zu beachten ist.
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