evergabe.de-Glossar
- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Umweltschutz
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
Was ist ein unwirksamer Vertrag?
Um einen unwirksamen Vertrag handelt es sich wenn ein Vergaberechtsverstoß vorliegt. Dies gilt wenn laut §135 GWB der Auftraggeber gegen die Information– und Wartepflicht verstoßen hat, oder aber der Auftrag nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
Dieser Verstoß muss rechtzeitig durch ein Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Geschieht dies nicht vor Ablauf der Frist ist der Vertag rückwirkend geltend.
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