- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Umweltschutz
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
Was ist das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis?
Das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) ist eine Liste von leistungsfähigen, fachkundigen, zuverlässigen und gesetzestreuen Unternehmen, die für öffentliche Vergaben infrage kommen. Vergabestellen nutzen das ULV insbesondere bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben, weil sie so geeignete Unternehmen direkt auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern können.
Bedeutung des Unternehmens- und Lieferantenverzeichnisses für die Vergabe
Öffentliche Auftraggeber greifen auf ULV-Einträge zurück, um den Vergabeprozess zu vereinfachen. Diese Verzeichnisse dienen als zusätzliche Datenbanken neben den Präqualifizierungsverzeichnissen wie PQ Bau und PQ VOL/A. ULV-Einträge ersparen Auftraggebern aufwendige Einzelprüfungen, da die Eignung der Unternehmen regelmäßig überprüft wird.
Vorteile für Auftraggeber
- Effiziente Auftragsvergabe, da bereits geprüfte Unternehmen gelistet sind
- Zeitersparnis, weil keine umfassende Eignungsprüfung erforderlich ist
- Möglichkeit zur Förderung regionaler Unternehmen
Vorteile für Unternehmen
- Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen
- Weniger bürokratischer Aufwand durch vereinfachte Nachweisführung
- Höhere Sichtbarkeit bei öffentlichen Auftraggebern
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Wie wird man im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis gelistet?
Um in das ULV aufgenommen zu werden, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Unternehmen müssen verschiedene Eignungsnachweise erbringen, darunter:
- Eintragung ins Handels- oder Berufsregister
- Eigenerklärungen zu Steuer- und Sozialabgaben
- Referenznachweise für bereits erbrachte Leistungen
- Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Unternehmen eine Registrierungsnummer sowie ein Zertifikat, das sie in Vergabeverfahren als Eignungsnachweis angeben können.