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Unterangebot
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Was ist ein Unterangebot?

Ein Unterangebot ist im Vergleich zu den anderen Angeboten unangemessen zu niedrig und kann erst nach einer Prüfung für einen Zuschlag in Betracht gezogen werden. Die Abweichung zu dem nächst höheren Angebot darf nicht mehr als zehn Prozent betragen.

Der Bieter ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Zustandekommen des zu niedrigen Preises und des Unterangebots zu erklären. Die Vergabestelle nimmt anschließend eine Wertung vor und entscheidet, ob das Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Voraussetzungen für eine korrekte Angebotsabgabe sind gemäß § 13 VOB/A geregelt.


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In dieser Aufzeichnung erfährst Du, wie Unterangebote im Vergabeverfahren richtig bewertet werden. Dabei werden rechtliche Rahmenbedingungen, die Angemessenheit von Preisen und die Voraussetzungen für einen Angebotsausschluss im Detail erläutert.

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Unterangebote mit evergabe Manager prüfen

Bei der Prüfung und Wertung von Angeboten mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) sind Unterangebote ersichtlich. Durch den Workflow in der Angebotsöffnung sieht der Auftraggeber sofort zu niedrig angegebene Preise. Außerdem ist auf einen Blick zu erkennen, um wie viel das Unterangebot zum nächst höheren abweicht.

Informationen zum evergabe Manager >

Korrekte Angebotsabgabe mit dem Angebots-Check

Lasse Dein Angebot auf Herz und Nieren prüfen, bevor Du es verschickst. evergabe.de und unser Referent Patrick Hofstadt bieten Dir einen Angebots-Check. In 5 Schritten bekommst Du gesagt, wo das Potenzial Deines Angebotes liegt, damit Du keine Unterangebote verschicken musst. Zudem kannst Du all Deine Fragen stellen.


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