- Tariftreue
- Tariftreue- und Mindestlohngesetz
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Technisches Nebenangebot
- TED
- TED-Datenbank
- Teilaufhebung einer Ausschreibung
- Teillos
- Teilnahmeanträge
- Teilnahmefrist
- Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
- Teilnehmerliste
- Transparenzgebot
- Triple Bottom Line
Was ist das Transparenzgebot?
Das Transparenzgebot ist Voraussetzung für die weiteren vergaberechtlichen Grundprinzipien Wettbewerbsgebot und Gleichbehandlungsgebot. Durch transparente Verfahren wird Korruption vermieden und die Vergabeentscheidung bei öffentlichen Aufträgen wird nachvollziehbar und überprüfbar. Die Transparenz wird mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und des Ausschreibungsergebnisses sowie durch die Dokumentationspflicht für den gesamten Verfahrensablauf umgesetzt.
Seine Ausprägung erfährt das Transparenzgebot durch verschiedene einzelne Vorgaben wie der Publikationspflicht hinsichtlich der Vergabe im Allgemeinen und den Zuschlagskriterien im Besonderen, der Beantwortung von Bieterfragen oder der Dokumentationspflicht. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).
Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen
Unsere Schulung zum Hinweisgeberschutz unterstützt Dich dabei, Transparenz und Rechtssicherheit im Unternehmen zu stärken. Sie zeigt Dir, wie Du Meldesysteme für Whistleblower korrekt einrichtest und Datenschutz sowie Diskretion gewährleistest. Damit leistest Du einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Transparenzgebots und zur Aufdeckung potenzieller Missstände.