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Transparenzgebot
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Was ist das Transparenzgebot?

Durch transparente Verfahren wird Korruption vermieden und die Vergabeentscheidung bei öffentlichen Aufträgen wird nachvollziehbar und überprüfbar. Die Transparenz wird mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und des Ausschreibungsergebnisses sowie durch die Dokumentationspflicht für den gesamten Verfahrensablauf umgesetzt. Das Transparenzgebot ist Voraussetzung für die weiteren vergaberechtlichen Grundprinzipien Wettbewerbsgebot und Gleichbehandlungsgebot.

Seine Ausprägung erfährt das Transparenzgebot durch verschiedene einzelne Vorgaben wie der Publikationspflicht hinsichtlich der Vergabe im Allgemeinen und den Zuschlagskriterien im Besonderen, der Beantwortung von Bieterfragen oder der Dokumentationspflicht.


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