- Tarif- und Mindestlohngesetz
- Tariftreue
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Technisches Nebenangebot
- TED
- TED-Datenbank
- Teilaufhebung einer Ausschreibung
- Teillos
- Teilnahmeanträge
- Teilnahmefrist
- Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
- Teilnehmerliste
- Transparenzgebot
- Triple Bottom Line
Was sind Teilnahmewettbewerbsunterlagen?
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden jenen Unternehmen übermittelt, die bei einem Teilnahmewettbewerb alle Kriterien des Auftraggebers erfüllen. Ein Teilnahmewettbewerb ist also eine Vorauswahl von Unternehmen innerhalb eines Zweistufigen Vergabeverfahrens.
Dabei stellen sich in der ersten Stufe Unternehmen beziehungsweise Bewerber mit ihren jeweiligen Referenzen und Eigenschaften vor. Dafür geben sie Teilnahmeanträge ab. Nachdem der Auftraggeber eine Auswahl getroffen hat, bekommen die potenziellen Bieter die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Teilnahmewettbewerbsunterlagen nachfordern?
Ob Unterlagen zum laufenden Teilnahmewettbewerb nachgefordert werden können, hängt davon ab, ob diese leistungs- oder unternehmensbezogen sind. Dabei müssen bei beiden Fällen fehlende Unterlagen nachgereicht beziehungsweise unvollständige Teilnahmewettbewerbsunterlagen vervollständigt werden. Bei inhaltlich fehlerhaften Dokumenten sind Korrekturen allerdings nur bei den unternehmensbezogenen Unterlagen möglich, jedoch nicht bei den leistungsbezogenen.
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