- Tarif- und Mindestlohngesetz
- Tariftreue
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Technisches Nebenangebot
- TED
- TED-Datenbank
- Teilaufhebung einer Ausschreibung
- Teillos
- Teilnahmeanträge
- Teilnahmefrist
- Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
- Teilnehmerliste
- Transparenzgebot
- Triple Bottom Line
Was ist die Teilnahmefrist?
Die Teilnahmefrist bezeichnet bei zweistufigen Vergabeverfahren den Zeitraum von der Veröffentlichung bzw. Absendung der Auftragsbekanntmachung bis zum Termin für die Abgabe des Teilnahmeantrags, mittels dessen sich die Bieter bewerben, um in der anschließenden Bieterauswahl mit in Betracht gezogen zu werden.
Im Oberschwellenbereich gelten für die verschiedenen Verfahrensarten folgende Fristen (gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung):
- für wettbewerbliche Dialoge 30 Tage (§ 18 Abs. 3 VgV, § 10d Abs. 1 EU VOB/A),
- für nichtoffene Verfahren 30 Tage (§ 16 Abs. 2 VgV, § 10b EU Abs.1 VOB/A),
- und für Verhandlungsverfahren 30 Tage (§ 17 Abs. 2 VgV, § 10c EU Abs. 1, § 10b EU Abs.1 VOB/A).
Im Unterschwellenbereich werden lediglich angemessene Fristen verlangt; konkrete Angaben finden sich in den Regelwerken nicht (§ 10 Abs. 3 VOB/A, § 13 Abs. 1 UVgO).
Passende Schulungen für Dich
In unseren Schulungen lernst Du alles zu (zweistufigen) Vergabeverfahren und den dazugehörigen Teilnahmefristen. Wir zeigen Dir, wie Du das passende Vergabeverfahren wählst und den Prozess mithilfe des Vergabemanagers optimal und rechtskonform gestaltest.
Weiterführende Informationen zu Teilnahmefrist
Unter der Voraussetzung einer fundierten Begründung können im Nichtoffenen Verfahren (gemäß § 16 Abs. 3 VgV) und im Verhandlungsverfahren (gemäß § 17 Abs. 3 VgV) die Fristen auf 15 Tage verkürzt werden. Es gilt bei der Festlegung des Abgabetermins der Grundsatz der Angemessenheit. Je nach Vielschichtigkeit der Leistung und der erforderlichen Planung der Anträge muss die Frist gefunden werden.
Für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenbereiches gilt Ähnliches. Zusätzlich kann in diesem Sektor nach Veröffentlichung der Vorinformation (gemäß § 38 VgV) keine weitere zeitliche Reduzierung gewährt werden.
Die Vergabeunterlagen enthalten alle Angaben zu den zeitlichen Terminen der Aufträge.
Die Teilnahmefristen werden über den Termin- und Fristenmanager im evergabe Manager (AI Vergabemanager) berücksichtigt.
Neu: evergabe.de-Academy