- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was versteht man unter Subunternehmer?
Unter Subunternehmer (nach anderer Terminologie auch Unterauftragnehmer oder Nachunternehmer) versteht man das Unternehmen, welches einen Auftrag von einem Hauptunternehmen oder Hauptauftragnehmer erhält und die Leistung ausführt. Eine Legaldefinition findet sich in § 4 Abs. 2 VSVgV.
Ein Hauptunternehmer, der den Zuschlag für einen Auftrag erhält, kann Teile der Leistung an Subunternehmer übertragen. Diese arbeiten jedoch ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Hauptunternehmers, ohne ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber einzugehen. In manchen Fällen kommt ein qualifizierender oder notwendiger Nachunternehmer zum Einsatz, wenn der Bieter den Auftrag nicht allein ausführen kann.
Rechtlich bleibt der Nachunternehmer selbstständig, da er ausschließlich durch seinen eigenen Vertrag an den Hauptunternehmer gebunden ist. Er bestimmt grundsätzlich selbst über die Art und Weise der Vertragserfüllung. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn der Nachunternehmer dauerhaft für nur einen Auftraggeber tätig ist und dabei keine wirtschaftliche Unabhängigkeit besitzt – in diesem Fall könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen.
Nachunternehmer sind klar von Bietergemeinschaften zu unterscheiden. Während eine Bietergemeinschaft aus mehreren Unternehmen besteht, die gemeinsam den Auftrag ausführen und gesamtschuldnerisch haften, bleibt der Nachunternehmer eigenständig. Ebenso ist eine Abgrenzung zu Lieferanten erforderlich: Diese erbringen keine vertragsgemäßen Leistungen oder Teilleistungen, sondern liefern lediglich Materialien oder Hilfsleistungen. Auch der Einsatz von Leiharbeitern fällt nicht unter die Beauftragung eines Nachunternehmers.
evergabe.de – Academy
In diesem Seminar erhältst Du praxisnahes Wissen zum sicheren Einsatz von Subunternehmern. Du lernst, wie Du rechtliche und organisatorische Risiken minimierst, Verträge optimal gestaltest und die Zusammenarbeit mit Subunternehmen effizient und rechtskonform steuerst.
Weiterführende Informationen zu Subunternehmer
Im Rechtsverkehr spricht man bei Subunternehmer auch von Nachunternehmer. Im Vergabeverfahren können erfolgreiche Bieter einen solchen beauftragen, ihre angebotene Leistung auszuführen.
Gründe für die Auftragserteilung an einen Sub-/Nachunternehmer sind:
- Kosteneinsparungen
- Überlastung des Hauptunternehmers
- Spezielle Fähigkeiten des Subunternehmers
Im Referenzverzeichnis von evergabe.de stellen sich Unternehmen und ihre erfolgreichen Arbeiten vor.