- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist der Submissionstermin?
Bei dem Submissionstermin handelt es sich um eine Angebotsöffnung zu einem öffentlichen Vergabeverfahren. Hier werden alle eingegangenen Angebote geöffnet, verlesen sowie dokumentiert. Zuständig hierfür ist der Auftragsgeber selbst.
Nach § 14 VOB/A ist der Submissionstermin einzuhalten und darüber hinaus verpflichtend eine Niederschrift (schriftlicher oder digitaler Form) anzufertigen.
Bei elektronischen Vergabeverfahren dürfen lediglich die Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben oder aber dessen Bevollmächtigten anwesend sein.
Den Submissionstermin einhalten und ein Ausschreibungsergebnis zusammenstellen kannst Du ganz leicht mit dem evergabe Manager.
Mit dem evergabe Manager zur Angebotsöffnung
Um beim Submissionstermin im evergabe Manager und darüber hinaus den Überblick zu behalten, empfehlen wir Dir unser Webinar. Hier lernst Du alle wichtigen Schritte kennen – von der Angebotsöffnung über die Prüfungs- und Wertungsphase bis zum Abschluss des Verfahrens.
Neu: evergabe.de-Academy