- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was sind Soziale und andere besondere Dienstleistungen?
Soziale und andere besondere Dienstleistungen bezeichnen im Vergaberecht Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von religiösen Vereinigungen sowie von Detekteien und Sicherheitsdiensten. Die komplette Auflistung der Dienstleistungen ist im Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU zu finden.
Die genannten Dienstleistungen haben Sonderrechte nach § 130 GWB und §§ 64 ff. VgV. Die Auftraggeber können bei der Vergabe ihrer Aufträge frei zwischen allen Verfahrensarten wählen.
Unterstützung im Vergabeverfahren
Möchtest Du typische Fehler in der Vergabe von sozialen und besonderen Dienstleistungen vermeiden und rechtlich sicher handeln? In unseren Schulungen erhältst Du dazu praxisnahe Tipps – mit Fokus auf alle Aufträge im Vergabeverfahren.
Auftraggeber können direkt auf evergabe.de Vergabeverfahren zu den unterschiedlichen Vergabearten durchführen.
Neu: evergabe.de-Academy