- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist eine Signaturkarte?
Eine Signaturkarte ist eine Chipkarte mit einem digitalen Zertifikat. Wenn der Auftraggeber vorgibt, dass die Angebote mit der Qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen sind, benötigen Bieter eine entsprechende Signaturkarte. Mit dieser können sie dann ihre Unterlagen rechtswirksam und elektronisch signieren.
Solche Karten und Kartenlesegeräte werden von einem Trustcenter ausgestellt. Hier findest Du eine kleine Übersicht von Anbietern.
Passende Schulung für Dich
In diesem Webinar erfährst Du alles Wichtige zur sicheren Nutzung der Signaturkarte: Lerne, wie die qualifizierte elektronische Signatur korrekt eingesetzt wird und welche Anforderungen für eine rechtskonforme Anwendung gelten.
Weitere Informationen zur Signaturkarte
Bieter sollten einen gewissen Vorlauf von 10-14 Tagen berücksichtigen, bis die Signaturkarte, das erforderliche Kartenlesegerät und die PIN bei ihnen eingetroffen sind. Des Weiteren benötigen die Bieter eine spezielle Signatur Software, um ihr digitales Zertifikat zu verwalten.
Durch die elektronische Signatur können digitalisierte Dokumente ohne handschriftliche Unterschrift auf Papier rechtswirksam unterzeichnet werden.
Mit der Bietersoftware AI Bietercockpit kannst Du Deine Angebote signieren und elektronisch abgeben.
Neu: evergabe.de-Academy