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Sekundärrechtsschutz
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Was ist der Sekundärrechtsschutz?

Der Sekundärrechtsschutz ist eine Form des Rechtsschutzes nicht berücksichtigter Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Verantwortlich sind die ordentlichen Gerichte. Bieter können dadurch Schadensersatzansprüche geltend machen. Unter bestimmten Umständen besteht für die Bieter die Wahl zwischen dem Primär- und dem Sekundärschutz.


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