evergabe.de-Glossar
- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist der Sekundärrechtsschutz?
Der Sekundärrechtsschutz ist eine Form des Rechtsschutzes nicht berücksichtigter Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Verantwortlich sind die ordentlichen Gerichte. Bieter können dadurch Schadensersatzansprüche geltend machen. Unter bestimmten Umständen besteht für die Bieter die Wahl zwischen dem Primär- und dem Sekundärschutz.
Passende Schulungen für Bieter
Du möchtest in Deiner Rolle als Bieter alles richtig machen aber vor allem Deine Rechte genau kennen? Die Schulungen unserer Academy unterstützen Dich dabei umfassend.
Möchte ein nicht berücksichtigter Bieter den Sekundärschutz in Anspruch nehmen, ermöglicht der evergabe Manager (AI Vergabemanager) die elektronische Vergabedokumentation zu exportieren oder zu drucken.
Neu: evergabe.de-Academy